Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Oktober 2026. Diese Erklärung wird bei Änderungen der Website aktualisiert.
Ziel
Wir möchten, dass unsere Website möglichst viele Menschen nutzen können – auch mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen. Orientierung bieten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA, auf die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Verbraucherangebote verweist.
Was bereits umgesetzt ist
- Tastaturbedienung: Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar; es gibt einen Sprunglink zum Inhalt und sichtbare Fokusrahmen.
- Kontraste: Text und Bedienelemente erreichen mindestens die AA-Kontrastwerte (4,5:1 für Text).
- Skalierung: Die Seite funktioniert bei 200 % Zoom und ab 320 px Breite ohne horizontales Scrollen.
- Struktur: Überschriftenhierarchie, Landmarken (Header, Navigation, Main, Footer) und Tabellenauszeichnung sind semantisch gesetzt.
- Bilder: Inhaltsbilder haben Alternativtexte; rein dekorative Bilder sind ausgeblendet.
- Bewegung: Animationen respektieren
prefers-reduced-motion. - Sprachen: Die Seite wechselt die Sprachauszeichnung (Deutsch, Chinesisch, Russisch, Japanisch), damit Screenreader richtig vorlesen.
- Dialoge: Das Gericht-Fenster hat einen Fokusfang, schließt mit Esc und gibt den Fokus zurück.
Bekannte Einschränkungen
- Die eingeblendete Google-Maps-Karte ist ein externer Inhalt; ihre Bedienbarkeit liegt beim Anbieter. Adresse und Route stehen alternativ als Text und Link bereit.
- Die Produktfotos stammen aus der gedruckten Speisekarte und sind nicht durchgehend beschrieben; die Gerichtsbeschreibung steht jeweils als Text daneben.
- Inhalte der verlinkten Lieferdienste können wir nicht beeinflussen.
Barrieren melden
Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie nicht nutzen können, schreiben Sie uns bitte – wir prüfen es und antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Telefon: +49 1520 3626642
WhatsApp: +49 1520 3626642
E-Mail: contact@hanano-ramen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend bearbeiten, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wenden (bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA, Friedrich-Henkel-Weg 1–25, 44149 Dortmund).
Stand
Oktober 2026
